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Organisatorisches ...
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Verrechnung
Vor Behandlungsbeginn erhalten Sie einen
ausführlichen Kostenvoranschlag. Unser
Honorar wird nach dem jeweiligen
Behandlungsaufwand kalkuliert und
unterliegt dem österreichweit geltenden
Pauschalsystem. Im Betrag inbegriffen sind
die gesamten Untersuchungsunterlagen
und alle therapeutischen Maßnahmen, sowie die Kontrollgeräte.
Für die interzeptive Behandlung nach
§ 153a ASVG muss je nach Behandlungs-
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aufwand mit Kosten von Euro 1.200,00 bis Euro 1.800,00 gerechnet werden. Für die in der Regel 2 – 3jährige festsitzende Behandlung/Hauptbehandlung nach
§ 153a ASVG fallen Kosten in der Höhe von Euro 4.900,00 bis Euro 6.000,00 an. Für die IOTN-Feststellung werden Euro 54,00 verrechnet. Grundsätzlich gibt es in unserer Praxis keine Direktverrechnung mit den Kassen. Sie können jedoch die
Rechnung zu der jeweiligen Kranken-
kasse schicken und Sie erhalten einen
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bestimmten Betrag rückerstattet.
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig über die Höhe des Betrages bei Ihrer Krankenkasse.
Kontrolltermine
Bitte nehmen Sie zu Ihrem Kontrolltermin die von Ihnen verwendeten Zahnputz-
sachen und alle Teile der eingegliederten Zahnspange mit.